Stellplatz-Ausgleichsabgabe

01.01.2016

Verordnung über die Einhebung der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für KFZ

Für das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Gföhl wird die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge mit € 2.000,00 pro Stellplatz festgesetzt.

Rechtsgrundlage:
NÖ Bauordnung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 i.dzt.F.