VOR KlimaTicket zum Ausborgen

KlimaTicket

Auf dem Gemeindeamt gibt es die Möglichkeit das VOR KlimaTicket „MetropolRegion“ auszuborgen. 

Das „Schnupperticket“ ist eine übertragbare Verkehrsverbund-Jahreskarte, die von Gemeindebürger:innen am Gemeindeamt entliehen werden kann. 

Wo ist das VOR KlimaTicket "MetropolRegion" gültig?

Mit dem Ticket können alle öffentlichen Verkehrsmittel (U-Bahn, Straßenbahn, Bus, Mariazellerbahn, etc.) in den Bundesländern Niederösterreich, Burgenland und Wien genutzt werden. Ausgenommen sind: Flughafenlinien (z.B. CAT, Vienna Airport Lines) und touristische Angebote bzw. Ausfluglinien (z.B. ReblausExpress, Waldviertelbahn). 

Wer ist ausleihberechtigt?

Die Fahrkarte kann von allen Bürger:innen ausgeliehen werden, die ihren Wohnsitz in der Stadtgemeinde Gföhl haben. 

Wie hoch sind die Kosten, wie lange und wie oft kann das Ticket entliehen werden?

Das VOR KlimaTicket an sich ist kostenlos nutzbar, für die Abwicklung wird je Leihvorgang eine Bearbeitungsgebühr von € 8,00 verrechnet. Die Abholung ist ab 07:00 Uhr möglich. Die Abrechnung erfolgt bei der Abholung in bar. Das Ticket kann für max. 2 aufeinanderfolgende Tage ausgeliehen werden, wobei das Wochenende (Samstag und Sonntag) als 1 Tag zählt. Die Rückgabe des Tickets hat unmittelbar nach der Rückkehr bzw. spätestens am Folgetag vor 07:00 Uhr durch Einwurf in den Briefkasten beim Haupteingang des Rathauses zu erfolgen. Damit soll es möglichst vielen Bürger:innen möglich sein, das Ticket zu verwenden. Pro Person ist eine Entlehnung pro Monat möglich (Ausnahmen je Verfügbarkeit).

Wie komme ich zu den Tickets?

Die Fahrkarten (2 Stk.) können bei der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt telefonisch unter +43 2716 6326 oder unter www.schnupperticket.at reserviert und während der Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt werden. Eine Reservierung per Mail ist nicht möglich. 

Logo Schnupperticket

Was ist, wenn das Ticket verloren geht?

Bei Fahrkartenverlust ist der Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts der Gemeinde zu erstatten. Der Mindestersatz beträgt € 100,00. Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung!), so wird den Fahrkarten-Nutzer:innen eine Verspätungsgebühr von € 40,00 pro Fahrkarte verrechnet.