Der Prüfungsausschuss ist ein Kontrollorgan des Gemeinderates. Ihm obliegt die Überprüfung der Kassenführung auf ihre rechnerische Richtigkeit und der laufenden Gebarung der Gemeinde einschließlich der öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmungen. Mindestens viermal im Jahr wird die Gemeindegebarung von den fünf Mitgliedern des Ausschusses einer Kontrolle unterzogen.
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