Fundamt

Allgemeine Informationen

Das Fundrecht regelt den Umgang mit verlorenen und vergessenen beweglichen Sachen. Wer eine fremde, verloren gegangene oder vergessene Sache findet, ist zur Abgabe bei der Fundbehörde verpflichtet, es sei denn, er hat sie dem Verlustträger bereits zurückgegeben oder ihr Wert überschreitet nicht € 10,--; ist aber erkennbar, dass die Wiedererlangung der Sache für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung ist, so sind auch Sachen unterhalb dieser Wertgrenze bei der Fundbehörde abzugeben.

Funde gefährlicher oder bedenklicher Sachen (z.B. Schusswaffen, Kriegsmaterial, Schieß- und Sprengmittel) sind den Sicherheitsdienststellen (Polizei) anzuzeigen bzw. dort abzugeben.

Zuständig


Porträt
Kontaktdaten von Noitzmüller Katharina
NameNoitzmüller Katharina
AdresseHauptplatz 3
3542 Gföhl
Telefon+43 2716 6326 12
Faxnummer+43 2716 6326 26
E-Mail (offiziell)katharina.noitzmueller@gfoehl.gv.at
BüroBürgerservice