Friedhofsgebühren

Gemäß § 35 Bestattungsgesetz 2007, LGBl. 9480-1 in der derzeit geltenden Fassung werden für die Benützung der Gemeindefriedhöfe in Gföhl und Obermeisling mit Beschluss des Gemeinderates Gebühren eingehoben:

§ 2 Grabstellengebühren

§ 3 Verlängerungsgebühren

§ 4 Beerdigungsgebühren

§ 5 Enterdigungsgebühr

§ 6 Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle

Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle in Gföhl und in Obermeisling beträgt für jeden angefangenen Tag

  • Särge: € 26,60
  • Urnen: € 4,00


Friedhofsgebührenordnung ab 01.01.2025 (1,23 MB) - .PDF

Zuständig