Friedhofsgebühren

01.01.2023

Gemäß § 35 Bestattungsgesetz 2007, LGBl. 9480-1 in der derzeit geltenden Fassung werden für die Benützung der Gemeindefriedhöfe in Gföhl und Obermeisling mit Beschluss des Gemeinderates Gebühren eingehoben. Die Art und Höhe der Friedhofsgebühren sind in der jeweils gültigen Friedhofsgebührenordnung ersichtlich.