Die NÖ Bauordung 2014, LGBl. Nr. 1/2015 idgF. unterscheidet folgende Kategorien von (Bau-)Vorhaben:
- Neu- und Zubauten von Gebäuden
- Errichtung von baulichen Anlagen
- Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Rechte nach § 6 (Nachbarrechte) verletzt werden könnten
- Veränderung der Höhenlage des Geländes und die Abänderung des Bezugsniveaus
- der Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
- Aufstellung von Maschinen oder Geräten in baulicher Verbindung mit Bauwerken
- Aufstellung von Windkraftanlagen
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Erforderliche Unterlagen: Bauansuchen (1-fach), Baubeschreibung (3-fach), Einreichplan (3-fach und digital), ggf. Energieausweis bzw. U-Wert-Berechnung(3-fach), ggf. Versickerungsberechnung (3-fach), ggf. AGWR-II-Datenblatt (1-fach), Nachweis der gesicherten Grundgrenzen (bei Neu- und Zubauten zu Gebäuden).
Sämtliche Unterlagen sind ebenfalls digital in PDF-Format und DWG-Format an bauamt@gfoehl.gv.at zu übermitteln.
- Errichtung eines eigenständigen Bauwerks (§ 14 Z 1 und 2) mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m auf einem Grundstück im Bauland
- Errichtung einer Einfriedung mit einer Höhe von nicht mehr als 3 m oder einer oberirdischen baulichen Anlage (§ 14 Z 2), deren Verwendung der eines Gebäudes gleicht, mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 50 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m auf einem Grundstück im Bauland (z.B. Carport)
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Erforderliche Unterlagen: Bauansuchen, Baubeschreibung (2-fach), Einreichplan (2-fach)
Sämtliche Unterlagen sind ebenfalls digital in PDF-Format an bauamt@gfoehl.gv.at zu übermitteln.
- Änderung des Verwendungszwecks von Bauwerken
- Einfriedungen, die keine baulichen Anlagen sind und gegen öffentliche Verkehrsflächen gerichtet werden
- nachträgliche Herstellung einer Wärmedämmung bei Gebäuden
- Abänderung oder ersatzlose Auflassung von Pflichtstellplätzen
- Ableitung oder Versickerung von Niederschlagswässern ohne bauliche Anlagen in Ortsbereichen
- regelmäßige Verwendung eines Grundstücks oder -teils im Bauland als Stellplatz für Fahrzeuge oder Anhänger
- Herstellung oder Veränderung von Grundstücksein- und -Ausfahrten im Bauland
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erforderliche Unterlagen: Bauanzeige, Baubeschreibung (2-fach), maßstabsgetreue Darstellung (2-fach)
- Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 50 kW
- Aufstellung von Öfen, ausgenommen jene in Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen sowie in Reihenhäusern
- Abbruch von Bauwerken, wenn nicht bewilligungs- oder anzeigepflichtig
- Herstellung von Ladepunkten und Ladestationen für beschleunigtes Laden von Elektrofahrzeugen
- Errichtung von Photovoltaikanlagen oder deren Anbringung an Bauwerken
- Herstellung von Hauskanälen
- Eintragung der Anlage in die Anlagendatenbank (z.B. Installateur)
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erforderliche Unterlagen: Meldeformular, Beschreibung und Dokumentation (1-fach)
- Herstellung von Schwimmteichen, Naturpools und Gartenteichen mit natürlicher Randgestaltung ohne Veränderung des umliegenden Geländes mit einer Wasserfläche von nicht mehr als 200 m², die Auf- oder Herstellung von sonstigen Wasserbecken und -Behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 50 m³, Schwimmbeckenabdeckungen mit einer Höhe von nicht mehr als 1,5 m und Brunnen
- Instandsetzung von Bauwerken
- Aufstellung von Wärmetauschern für die Fernwärmeversorgung und von Wärmepumpen
- Aufstellung jeweils einer Gerätehütte und eines Gewächshauses mit einer überbauten Fläche von jeweils nicht mehr als 10 m² und einer Höhe von nicht mehr als 3 m
- Aufstellung von Photovoltaikanlagen oder deren Anbringung an Dächern bis 50 kW, die Aufstellung von thermischen Solaranlagen oder deren Anbringung an Bauwerken sowie von TV-Satellitenantennen oder deren Anbringung an Bauwerken
- Errichtung von Gartengrillern, Hochbeeten, Pergolen
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Genauere Informationen zu den geltenden Bauvorschriften finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes unter nachstehenden Links:
NÖ Bauordnung 2014
NÖ Bautechnikverordnung 2014
NÖ Raumordnungsgesetz 2014
Gerne stehen Ihnen auch die MitarbeiterInnen des Bauamts bei Fragen zur Verfügung!