Eintragungszeitraum für 3 Volksbegehren

Volksbegehren

Vom 31. März 2025 bis 07. April 2025 findet österreichweit der gemeinsame Eintragungszeitraum für die Volksbegehren "Autovolksbegehren: Kosten runter!", "ORF-Haushaltsabgabe NEIN" und "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung" statt.

In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, mit Ihrer Unterschrift 

  • in einem beliebigen Eintragungslokal in Österreich oder
  • online mittels elektronischer Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unter www.bmi.gv.at/volksbegehren

ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren zu erklären.

Stimmberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger(Innen), die spätestens am 07. April 2025 das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 07. April 2025 ihren 16. Geburtstag feiern), vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da einen getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung für dieses zählt.

Eintragungslokal: Gemeindeamt Gföhl, 3542 Hauptplatz 3

Eintragungszeiten:
Montag, 31.03.2025, 07.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, 01.04.2025, 07.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch, 02.04.2025, 07.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag, 03.04.2025, 07.00 – 16.00 Uhr
Freitag, 04.04.2025, 07.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 05.04.2025, geschlossen
Sonntag, 06.04.2025, geschlossen
Montag, 07.04.2025, 07.00 - 16.00 Uhr

Text mit Begründung "Autovolksbegehren: Kosten runter!"

Text mit Begründung "ORF-Haushaltsabgabe NEIN"

Text mit Begründung "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"