Flächenwidmung: Anträge bis 30. Oktober möglich

Wortbildmarke Gföhl, dahinter ein Auszug aus dem Flächenwidmungsplan

Für das nächste Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans können Anträge bis 30. Oktober eingebracht werden. 

Seitens der Stadtgemeinde Gföhl wird auf Grund von einigen Ansuchen und kleineren Anpassungen ein Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans im gesamten Gemeindegebiet angestrebt. Alle Grundeigentümer sind dazu eingeladen, im Anlassfall einen Änderungsantrag einzubringen, sodass Wünsche im Umwidmungsverfahren geprüft und eventuell mitberücksichtigt werden können.

  • Änderungsanträge können bis spätestens Freitag, 30. Oktober 2026 am Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.
  • Später eingelangte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.