11. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms

Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm der Gemeinde abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25a Abs. 1 iVm §§ 25 und 24 ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 19. Juni 2026 bis 31. Juli 2026

im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 


  • Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage des Raumplanungsbüros (kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.
  • Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.


Kundmachung_ÖROP2008_11ÄndEntwurf_17062026.pdf

02 Gföhl ÖROP 2008 11. Änd. Entwurf Erläuterungsbericht_signed.pdf

03 Gföhl ÖROP 2008 11. Änd. Entwurf Anlage_signed.pdf

04 Gföhl ÖROP 2008 11. Änd. Entwurf Pläne_signed.pdf