10. Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms

Vorschaubild Raumordnungsprogramm mit der Wortbildmarke der Stadtgemeinde Gföhl

Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinde Gföhl (Bereich Kindergarten) abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25a Abs. 1 iVm §§ 25 und 24 ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

von 5. Dezember 2025 bis 16. Jänner 2026

im Gemeinde­­amt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. 

Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage des Raumplanungsbüros (kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.

Kundmachung_10._Änderung_ROP.pdf

Gföhl ÖROP 2008 10. Änd. Bericht - Entwurf_signed.pdf